2012 droht ein böses Erwachen für Empfänger von Sozialleistungen!

Schützen Sie sich jetzt vor Pfändung Ihrer Bezüge! Ab dem 01.01.2012 bietet nur noch das Pkonto Sicherheit und Schutz vor Pfändung!

Der Neujahrsmorgen 2012 kann für viele ein böses Erwachen mit sich bringen, denn ab dem 01.01.2012 sind Ihre Sozialleistungen nicht mehr vor einer Pfändung geschützt! Gläubiger erhalten dann uneingeschränkten Zugriff auf Ihr Guthaben – egal woher es kommt!
Handeln Sie schnell und schützen Sie Ihr Konto vor Pfändung – mit dem Pkonto!
Wir helfen Ihnen Schritt für Schritt auch in Zukunft Ihr Guthaben schützen:

1. Schritt – Wandeln Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto = Pkonto um!
Sie müssen lediglich bei Ihrer Bank oder Sparkasse einmalig beantragen, dass Ihr Konto zukünftig als Pkonto geführt wird. Jede Bank und Sparkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pkonto umzuwandeln.

2. Schritt – Sichern Sie sich unbedingt die richtigen Freibeträge mit der Pkonto-Bescheinigung!
Nach der Umwandlung Ihres Kontos ist automatisch nur ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 EUR geschützt. Dies gilt für Arbeitseinkommen, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialleistungen und Umsätze aus einer selbständigen Tätigkeit.
Dieser Grundfreibetrag kann erhöht werden! Erhalten Sie Sozialleistungen für andere auf Ihrem Konto? Haben Sie Kinder? Hat Ihr Ehegatte kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen? Auch für Kindergeld gibt es einen extra Freibetrag! Sichern Sie sich den richtigen Freibetrag mit der Pkonto-Bescheinigung! Keine Sorge, Sie brauchen keine Freigabe mehr durch ein Gericht – die Erhöhung des Grundfreibetrages erfolgt nur noch über die Pkonto-Bescheinigung.
Wir erstellen bundesweit die Pkonto-Bescheinigung. Die von uns erstellte Bescheinigung ist bei allen Banken und Sparkassen in Deutschland gültig. Beantragen Sie die Bescheinigung gleich jetzt – gerne auch online!

3. Schritt – Legen Sie die Bescheinigung Ihrer Bank oder Sparkasse vor!
Sie erhalten Ihre Bescheinigung innerhalb von 48 Stunden! Sie müssen dann nur noch die Bescheinigung bei Ihrer Bank oder Sparkasse vorlegen. Dort wird dann der von uns bescheinigte Freibetrag auf Ihrem Pkonto eingerichtet. Von jetzt an sind sie abgesichert, denn über diesen Freibetrag können Sie immer verfügen – auch nach einer Pfändung.

Unsere Empfehlung:
Handeln Sie jetzt! Experten rechnen mit einer Flut von Kontoumwandlungen zu Beginn des neuen Jahres. Es kann dann zu langen Wartezeiten kommen, in denen Ihr Guthaben nicht mehr geschützt ist. Wir empfehlen daher dringend das Pfändungsschutzkonto noch in diesem Jahr einzurichten.
Rechtsanwalt und Schuldnerberater

Max Postulka
Max Postulka
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